Liebe Eltern,
heute erhielten wir von der Stadt die folgende Information zum 9-€-Ticket:
Ab dem 01.06.2022 wurde das sogenannte 9-€-Ticket eigenführt, welches bundesweit gültig ist.
Die ausgegeben Schülerfahrkarten von der Stadtverwaltung Trier an die Schülerinnen und Schüler sind im Juni und Juli als gleichwertig zum 9-€-Ticketanzusehen, im August gibt es hier allerdings eine Ausnahme. Der VRT hat erklärt, dass innerhalb des VRT, wie üblich, der Juli-Abschnitt bis Ende der Sommerferien gilt und somit den gesamten August über VRT-intern als9-€-Ticket genutzt werden kann.
Außerhalb des VRT kann diese Regelung nicht zur Anwendung kommen, da lt. dem VRT unmöglich davon ausgegangen werden kann, dass in anderen Verbünden im August ein VRT-Abo des Monats Juli als 9-€-Ticket anerkannt wird. Entsprechende Fahrgäste müssten sich also für Fahrten außerhalb des VRT im August ein 9-€-Ticket kaufen.
Häufig gestellte Fragen
Nein, da die Abos weiterhin über die Stadt Trier abgerechnet werden und es besteht hier somit keinen Handlungsbedarf seitens der Eltern.
Ja, sofern es sich hier um Regionalverkehr handelt (RB, RE) oder regionale Buslinien. In einem IC, ICE, EC oder TGV ist das Ticket nicht gültig! Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit der VRT oder dem zuständigen Verkehrsunternehmen notwendig.
Ja! Es gibt hier eine neue Regelung seitens des VRT, so dass auch die Eltern der Kinder aus der Ukraine einen Online-Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten stellen müssen. Auch hier gilt, dass die Eltern und die Kinder in dem jeweiligen Ort bereits mit 1. Hauptwohnsitz gemeldet sein müssen.
Sollten Sie weitere Fragen zum 9-€-Ticket handeln, so können Sie sich an die jeweils zuständigen Busunternehmen wenden, deren Kontaktdaten auf der Internetseite des VRT aufgeführt sind:
https://www.vrt-info.de/verkehrsunternehmen